Mindestlohn
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Mindestlohn im Gebäudereinger-Handwerk
Der Mindestlohn im Gebäudereinger-Handwerk wurde 2007 eingeführt. Er löste die vorher einzelnen Tarifverträge der Innungen der Bundesländer ab. Der Mindestloh ist bei weitem höher als der vel später eingeführte, bundesweite Mindestlohn.
Ab dem 01.01.2017 wird der Mindestlohn der Gebäudereiniger in der untersten Stufe die 10 €uro-Marke übersteigen.